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Schweiz: Aktion gegen willkürliche Kündigungen von GewerkschaftsvertreterInnen


Mit einer symbolischen Aktion hat heute (9. Juni 2009) der Schweizer Gewerkschaftsbund (SGB) am Sitz der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) in Genf dagegen protestiert, dass der Bundesrat keine gesetzgeberischen Aktivitäten einleiten will, um Gewerkschaftsvertreter/innen gegen missbräuchliche Kündigungen zu schützen. An diesem Protest beteiligt haben sich auch einige Opfer von gewerkschaftsfeindlichen Kündigungen. Anlass war – im Rahmen einer Feier zum 90jährigen Bestehen der IAO – der Besuch von Bundesrätin Leuthard bei der IAO; bei genau jener IAO, deren spezialisierte Organe die Schweiz bereits mehr als einmal zu entsprechendem Handeln aufgefordert haben. Vasco Pedrina, Leiter Arbeitnehmerdelegation an der IAO-Konferenz und BHI Vize-Präsident forderte Bundesrätin Leuthard auf, dafür zu sorgen, dass die Schweiz, das Gastgeberland der IAO, demokratische Rechte nicht nur Drittwelt-Staaten predigen sondern im eigenen Land durchsetzen soll. LeRoy Trotman, Präsident der Arbeitnehmergruppe der IAO sicherte den schweizer Kolleginnen und Kollegen seine Hilfe zu.

Zum Hintergrund: Der SGB hatte 2003 bei der IAO eine Klage gegen die Schweiz eingereicht.
Deren Inhalt: die Schweiz schütze Gewerkschaftsvertreter/innen zu wenig gegen missbräuchliche
Kündigungen, obwohl sie das IAO-Abkommen Nr. 98 über die Gewerkschaftsfreiheit, das genau
einen solchen Schutz verlangt, 1999 ratifiziert habe. Der SGB verlangte in der Klage,
missbräuchliche Kündigungen an Gewerkschaftsvertreter/innen müssten annulliert und nicht bloss
mit bis zu höchstens sechs (in der Praxis: meist bis zu drei) Monatslöhnen abgegolten werden
können. 2004 hiess ein IAO-Ausschuss die Klage gut und forderte die Schweiz auf, ihre
Gesetzgebung den entsprechenden internationalen Normen anzupassen. Der Bundesrat weigerte
sich aber, Änderungen vorzunehmen, dies mit dem Verweis auf die Haltung der Arbeitgeber, die
keinen Handlungsbedarf sehen wollen. 2006 legte der SGB der IAO erneut eine entsprechende Liste von missbräuchlich entlassenen Gewerkschaftsvertretern vor, worauf der zuständige IAO-Ausschuss die Schweiz erneut zu einer gesetzgeberischen Anpassung aufrief – und anregte, sich am Gleichstellungsgesetz zu orientieren, das eine Wiedereinstellung bei festgestellter missbräuchlicher Kündigung vorsieht. Aber auch diesmal war der Bundesrat nicht zu handeln bereit.