Die FILLEA-CGIL informiert Wanderarbeiter über die Leistungen, die ihnen während des Covid-19-Ausbruchs zustehen, darunter der Schutz von Einkommen und Arbeitsplatz. Die Gewerkschaft sagte, auch Arbeitsmigranten, die beschließen, Italien während der Gesundheitskrise zu verlassen, hätten Anspruch auf dieselben Hilfen.
Zusätzlich zu diesen Leistungen, so erläuterte FILLEA-CGIL, hat die italienische Regierung eine besondere Art der Elternzeit beschlossen (für eine Person), wenn in einem Haushalt zwei Eltern mit Kindern unter 12 Jahren leben. Alternativ dazu gibt es einen „Babysitter-Zuschuss“. Bezahlte Abwesenheitstage werden außerdem Eltern ermöglicht, die Kinder im Alter von 12-16 Jahren haben, wobei vorausgesetzt wird, dass diese nach der Krise weiter für ihren Arbeitgeber arbeiten.
Die Gewerkschaft erklärte den Arbeitsmigranten, dass jegliche Kündigung, die nach dem 23. Februar ausgesprochen wurde, 60 Tage lang ausgesetzt wird, und dass die Entschädigungszahlung dieselbe bleiben wird, wie im nationalen Tarifabkommen festgelegt.
FILLEA-CGIL warnte Arbeitsmigranten zudem davor, Italien ohne entsprechende Benachrichtigung ihrer Arbeitgeber zu verlassen. In dem Fall, dass Wanderarbeiter beschließen, ihre Arbeit weiter zu verrichten, werden sie von der Gewerkschaft noch einmal darauf hingewiesen, dass sie sich an die außerordentlichen Gesundheitsbestimmungen halten müssen, die im Rahmen des Covid-19-Notfallplans von der Regierung beschlossen worden sind.
