Die Umsetzung eines mehrstufigen Überwachungsverfahrens zur Einhaltung des zwischen der BHI und Faber Castell geschlossenen Internationalen Rahmenabkommens (IRA) sieht unter anderem vor, dass an sämtlichen Standorten der Faber Castell AG Selbstbewertungen sowie interne und externe Audits durchgeführt werden. Zudem besteht ein wesentlicher Punkt des Abkommens darin, dass einmal jährlich ein Überwachungsausschuss zusammentritt. Die jüngste Sitzung dieses Ausschusses fand zuletzt am 1. Februar 2019 am Hauptsitz des Unternehmens in Stein bei Nürnberg statt.
Im Rahmen seiner diesjährigen Sitzung erörterte der Überwachungsausschuss, inwieweit die Empfehlungen des Audit-Teams für die Jahre 2017 und 2018 umgesetzt wurden. Darüber hinaus fand ein Austausch über bewährte Verfahren zu Themenfeldern wie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz statt. Unter anderem wurden verschiedene Möglichkeiten zur Senkung der mitunter hohen Temperaturen an verschiedenen Arbeitsplätzen besprochen. Des Weiteren tauschten sich Vertreter von Unternehmensleitung und Gewerkschaften über ihre Erfahrungen im Rahmen des sozialen Dialogs aus. Die letzte Sitzung in diesem Zusammenhang fand im April 2018 statt, als eine Delegation aus der brasilianischen Niederlassung des Unternehmens den deutschen Hauptsitz besuchte.
Die Faber-Castell AG teilte dem Überwachungsausschuss mit, dass derzeit ein neuer konzernweiter Verhaltenskodex ausgearbeitet werde, der unter anderem eine strenge Richtlinie zum Thema sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz vorsieht. Darüber hinaus berichteten die Mitglieder der Unternehmensleitung, dass Fragestellungen rund um die Digitalisierung und die Zukunft der Arbeit für Faber Castell wichtige Bereiche darstellen. Diese Information wurde von den Gewerkschaftsvertretern positiv aufgenommen. Die Gewerkschaft teilte dem Unternehmen mit, dass sich auch die bevorstehende.
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