BHI begrüßt neue Verpflichtungen der katarischen Regierung

28 October 2017 06:56


 

Die BHI begrüßt die von der katarischen Regierung angekündigten neuen Verpflichtungen, die sich auf Änderungen im Kafala-System bis hin zur Einrichtung von Arbeitnehmervertretungen und Mechanismen beziehen, die einen raschen und effizienten Umgang mit Beschwerden ermöglichen.


Die BHI ist über die Einführung dieser Änderungen erfreut, da sie sich positiv auf ihre Arbeit vor Ort und insbesondere auf die Bedingungen der mehr als eine Million im Bausektor beschäftigten Arbeitsmigranten auswirken werden. So wird die BHI verstärkt an gemeinsamen Inspektionen der Baustellen teilnehmen, auf denen die Infrastrukturprojekte für die im Jahr 2022 im Land stattfindende Fußball-Weltmeisterschaft entstehen. Darüber hinaus wird sie einen intensiveren Kontakt zu den auf den Baustellen beschäftigten Arbeitsmigranten herstellen und sich in den Unternehmen für die Schaffung von Arbeitnehmervertretungen einsetzen.


So stellt BHI-Generalsekretär Ambet Yuson fest: „Die von der katarischen Regierung eingeführten Maßnahmen tragen zum Schutz der Rechte der im Land beschäftigten Arbeitsmigranten bei. Wir haben erhebliche Fortschritte in unserer Zusammenarbeit mit dem Obersten Planungsausschuss für die Weltmeisterschaft in Katar (SC) im Hinblick auf die gemeinsamen Sicherheits- und Gesundheitsinspektionen erzielt. Die jüngsten Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen werden eine Umgebung schaffen, die der bereits aufgenommen Zusammenarbeit zuträglich ist.”


Die BHI konnte darüber hinaus bei den gemeinsamen Besuchen auf den Baustellen im Rahmen des Gesundheits- und Sicherheitsprogramms positive Entwicklungen an den Arbeitsplätzen feststellen. Dieses Programm ist das Ergebnis langer Diskussionen sowie der im Jahr 2016 (  Memorandum of Understanding )mit dem katarischen WM-Planungsgremium SC geschlossenen Absichtserklärung zur Verbesserung der Gesundheits- und Sicherheitsbedingungen der auf den WM-Baustellen beschäftigten Arbeitsmigranten. Bislang haben die BHI und das SC fünf gemeinsame Sicherheitsinspektionen durchgeführt, die die Arbeitsplätze von 9.000 Arbeitnehmern betrafen. Im Anschluss an jede dieser Inspektionen hat das aus beiden Seiten bestehende Team dem jeweiligen Bauherrn konkrete Anregungen und Empfehlungen für eine sofortige Verbesserung der Bedingungen geliefert.


Darüber hinaus konnte die BHI in den vergangenen vier Jahren über eine Reihe unterschiedlicher Aktionen mit Tausenden von Arbeitsmigranten in Kontakt treten, um sie über ihre Rechte zu informieren. In Zusammenarbeit mit Gruppen von Arbeitsmigranten konnte die BHI dringend erforderliche direkte Unterstützungsmaßnahmen und Dienstleistungen an hilfsbedürftige Arbeitsmigranten bereitstellen.


So erläutert Ambet Yuson: „Wir freuen uns auf die Fortführung unserer Arbeitsbeziehungen mit den katarischen Behörden und den in Katar aktiven Bauunternehmen zur Verbesserung der Rechte und der Arbeits- und Lebensbedingungen der im Land beschäftigten Arbeitsmigranten. Wir unterhalten mit verschiedenen Bauunternehmen Kontakte, um die Sicherheits- und Gesundheitsstandards zu verbessern und um unabhängige Arbeitnehmervertretungen einzurichten. Darüber konnten Probleme auf den Baustellen sowie in den Unterkünften der Arbeitsmigranten gelöst werden.”


Zu den von der katarischen Regierung angekündigten Verpflichtungen gehören:


  • Ausarbeitung von Beschäftigungsverträgen mit einer staatlichen Behörde zur Verhinderung des Vertragsaustausches durch die Arbeitgeber. So wird der derzeit üblichen Praxis des Austausches von Arbeitsverträgen bei der Ankunft der Arbeitsmigranten, in denen meist abweichende Bedingungen mit niedrigeren Löhnen festgelegt sind, ein Ende gesetzt.

  • Die Arbeitnehmer haben das das Recht, das Land ohne die Einmischung oder die Erlaubnis des Arbeitgebers zu verlassen.

  • Bestimmung eines sich auf alle Arbeitnehmer beziehenden Mindestlohns, der dem auf Wettbewerb basierenden System der Lohnfestlegung ein Ende setzt.

  • Ausgabe von Ausweispapieren direkt von den katarischen Behörden und nicht von den Arbeitgebern. Für medizinische Behandlungen ist ein Personalausweis vorzulegen.

  • Schaffung von Arbeitnehmervertretungen mit gewählten Vertretern an sämtlichen Arbeitsplätzen.

  • Einrichtung eines speziellen Beschwerdeausschusses für die Beilegung von Konflikten unter Einhalt zeitlicher Fristen.