22 May 2026
STREIKRECHT: GEWERKSCHAFTEN GEWINNEN WEGWEISENDEN FALL VOR DEM IGH
(Foto: Internationaler Gerichtshof)
Der Internationale Gerichtshof (IGH) hat bestätigt, wofür Arbeitnehmer und Gewerkschaften weltweit seit Generationen eintreten: Das Streikrecht ist durch die Vereinigungsfreiheit und internationale Arbeitsnormen geschützt.
Dies ist ein historischer Sieg für die globale Gewerkschaftsbewegung und für jeden Arbeitnehmer, der sich gewerkschaftlich organisiert, Einschüchterungen widerstanden und trotz Repressionen kollektive Maßnahmen ergriffen hat.
Die weltweite Gewerkschaftsbewegung hat einstimmig ihre Anliegen verfochten und hat sich entschlossen gegen Versuche gestellt, eines der grundlegendsten Rechte der Arbeitnehmer zu schwächen.
Für Arbeitnehmer im Baugewerbe, in der Forstwirtschaft und in der Baustoffindustrie ist dies jeden Tag von essenzieller Bedeutung. Das Streikrecht ist oft der einzige Schutz, den Arbeitnehmer gegen unsichere Arbeitsbedingungen, Lohndiebstahl, Ausbeutung und Gewerkschaftsfeindlichkeit in komplexen Subunternehmerketten und Systemen der Wanderarbeit haben.
„Das Streikrecht ist keine technische Frage. Es ist die Macht der Arbeitnehmer, Leben, Würde und Gerechtigkeit am Arbeitsplatz zu verteidigen. Dieses Urteil bestätigt, dass Vereinigungsfreiheit nicht nur auf dem Papier bestehen darf“, sagte BHI-Generalsekretär Ambet Yuson.
Arbeitnehmerrechte werden niemals einfach so gewährt. Sie werden organisiert, verteidigt und erkämpft.