15 June 2026
BHI ÄUSSERT TIEFE BESORGNIS ÜBER DIE ENTSCHEIDUNG DES OBERSTEN GERICHTSHOFS VON NEPAL ZU GEWERKSCHAFTEN IM ÖFFENTLICHEN DIENST
Die Bau- und Holzarbeiter Internationale (BHI) äußert ihre tiefe Besorgnis über die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs von Nepal, die einstweilige Verfügung aufzuheben, mit der die Maßnahmen der Regierung zur Abschaffung der Gewerkschaften im öffentlichen Dienst ausgesetzt worden waren.
Die BHI respektiert zwar die Unabhängigkeit der Justiz und erkennt an, dass das Verfassungsverfahren noch anhängig ist, ist jedoch alarmiert darüber, dass die Aufhebung der einstweiligen Schutzmaßnahmen dazu führen könnte, dass Tausende von Arbeitnehmern unter den unmittelbaren Folgen von Maßnahmen leiden würden, die die Vereinigungsfreiheit, das Recht auf Tarifverhandlungen und den sozialen Dialog untergraben.
Das Recht der Arbeitnehmer, sich zu organisieren und durch unabhängige Gewerkschaften vertreten zu lassen, ist ein grundlegendes demokratisches Recht, das durch die nepalesische Verfassung geschützt und durch internationale Arbeitsnormen anerkannt ist, darunter auch durch die von Nepal ratifizierten ILO-Übereinkommen.
Die jüngsten Verordnungen, die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes, dreigliedrige Institutionen und die Arbeitnehmervertretung in der Sozialversicherungsverwaltung betreffen, haben bereits weit verbreitete Besorgnis bei nationalen und internationalen Gewerkschaftsorganisationen ausgelöst. Diese Maßnahmen bergen die Gefahr, die demokratische Mitbestimmung in den Arbeitsbeziehungen zu schwächen und jahrzehntelange Fortschritte im sozialen Dialog und im Sozialschutz zu untergraben.
Die BHI solidarisiert sich mit den nepalesischen Arbeitnehmern und Gewerkschaften in ihren Bemühungen, die verfassungsmäßigen Rechte, den dreigliedrigen sozialen Dialog und die demokratischen Arbeitsinstitutionen zu verteidigen. Sie fordert die nepalesische Regierung auf, einen echten Dialog mit den Gewerkschaften und allen Sozialpartnern zu führen, solange die Angelegenheit vor Gericht anhängig ist.
Mit Blick auf die aktuellen Entwicklungen in diesem Fall erklärte BHI-Generalsekretär Ambet Yuson, man werde weiterhin eng mit der internationalen Gewerkschaftsbewegung, den nepalesischen Gewerkschaften und der gesamten globalen Gewerkschaftsbewegung zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass die Stimmen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gehört und respektiert werden. „Das Recht auf Vereinigungsfreiheit ist kein von Regierungen gewährtes Privileg; es ist ein Grundrecht der Arbeitnehmer und ein Eckpfeiler der Demokratie. Wir fordern die Regierung Nepals nachdrücklich auf, die verfassungsrechtlichen Garantien zu achten, mit den Arbeitnehmervertretern zusammenzuarbeiten und ihren internationalen Verpflichtungen nachzukommen.“