17 June 2025

IAO VERABSCHIEDET BAHNBRECHENDES ÜBEREINKOMMEN ÜBER BIOLOGISCHE GEFAHREN ZUM SCHUTZ DER BESCHÄFTIGTEN WELTWEIT

Auf der Schlusssitzung der 113. Internationalen Arbeitskonferenz am 13. Juni im Palais des Nations in Genf verabschiedeten die Delegierten das Übereinkommen Nr. 192 und die Empfehlung Nr. 209 zu biologischen Gefahren. Es handelt sich dabei um die ersten internationalen Arbeitsnormen, die das gesamte Spektrum der biologischen Risiken in der Arbeitswelt abdecken. Dieser Erfolg bedeutet einen großen Fortschritt bei der Gewährleistung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds für alle, insbesondere für diejenigen, die biologischen Agenzien, Stoffen oder Produkten am stärksten ausgesetzt sind, seien es die Exposition gegenüber Bakterien und Viren in Arbeiterunterkünften, Schlangenbisse auf einer Baustelle oder die allergischen Reaktionen von Beschäftigten auf Pflanzen im Wald.

Die neuen Regelungen verpflichten Regierungen und Arbeitgeber eindeutig dazu, biologischen Gefahren vorzubeugen, sie zu beseitigen oder, wenn eine Beseitigung nicht möglich ist, sie zu kontrollieren. Sie gewährleisten auch, dass die Beschäftigten und ihre Vertreter*innen das Recht haben, sich sinnvoll an den Prozessen im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu beteiligen, und garantieren das Recht, gefährliche Arbeiten abzulehnen und Verstöße zu melden, ohne Vergeltungsmaßnahmen befürchten zu müssen.

Die Normen fordern den allgemeinen Zugang zu arbeitsmedizinischen Diensten und Einkommensschutz bei Krankheitsausbrüchen und sind die ersten Arbeitsschutzinstrumente, welche die Exposition verschlimmernde Klima- und Umweltfaktoren berücksichtigen.

Wichtig ist, dass sie sowohl das körperliche als auch das geistige Wohlbefinden der Beschäftigten betonen.

Risikoreiche Sektoren werden ausdrücklich anerkannt, darunter die Sektoren der BHI, Baugewerbe und die Forstwirtschaft, aber auch andere Sektoren wie das Gesundheitswesen, die Lebensmittel- und Landwirtschaft sowie der Transportsektor. Die Empfehlung unterstreicht auch die Notwendigkeit eines besonderen Schutzes für Beschäftigte, die zusätzlichen Gefährdungen ausgesetzt sind, wie schwangere und stillende Frauen, junge Beschäftigte, Wanderarbeiter*innen und andere, die aufgrund ihrer sozialen Bedingungen oder sich überschneidender Nachteile gefährdet sind.

Dieser Erfolg ist das Ergebnis der unermüdlichen Bemühungen der Arbeitnehmergruppe und der Solidarität, die während der zwei intensiven Verhandlungswochen in Genf gezeigt wurde. Die BHI spielte durch ihre Direktorin für Bauwesen, Gesundheit und Sicherheit, Linnea Wikström, die zusammen mit Rory O’Neill und James Ritchie im Sekretariat tätig war und die Interessen der Beschäftigten während des gesamten Normungsprozesses vertrat, eine Schlüsselrolle bei der Ausarbeitung des Ergebnisses.

Die Verabschiedung des Übereinkommens Nr. 192 und der Empfehlung Nr. 209 ist eine historische Errungenschaft – aber unsere Arbeit ist noch lange nicht beendet. Jetzt ist es an der Zeit, diesen Sieg in die Tat umzusetzen.

Die BHI ruft alle Mitgliedsorganisationen auf, Maßnahmen zu ergreifen:

  • Kontaktieren Sie Ihre Regierungen.
  • Verlangen Sie die Ratifizierung.
  • Drängen auf eine nationale Umsetzung.

Diese neuen internationalen Normen sind ohne die Durchsetzung vor Ort bedeutungslos. Wir müssen dafür sorgen, dass die Beschäftigten, für die sie geschrieben wurden, geschützt werden.

Wer wird sie als Erstes ratifizieren? Wer wird mit gutem Beispiel vorangehen?

Das Rennen ist eröffnet. Lasst uns die Führung übernehmen.