11 August 2025
SERBIEN: GEWERKSCHAFTER*INNEN UNTERZEICHNEN AM TAG DER BAUARBEITER*INNEN EINEN NEUEN SONDERTARIFVERTRAG
Am 8. August wurde in Serbien der „Tag der Bauarbeiter*innen“ mit der Unterzeichnung eines neuen Sondertarifvertrags für das Baugewerbe und die Baustoffindustrie begangen, der die Rechte der Beschäftigten verbessern, Rechtssicherheit schaffen und Sicherheit gewährleisten soll.
Die Vereinbarung wurde in Kragujevac bei einem Besuch der Baustelle der Nordumgehung der Stadt im Rahmen einer vom Ministerium für Bau, Verkehr und Infrastruktur organisierten Veranstaltung unterzeichnet. Zu den Unterzeichnenden gehörten Saša Torlaković, Vorsitzender der Gewerkschaft der Beschäftigten in der Bau- und Baustoffindustrie Serbiens, und Veselin Ražnatović, Vorsitzender des Sektors Bau- und Wohnungswirtschaft des serbischen Arbeitgeberverbands.
Die Ministerin für Bau, Verkehr und Infrastruktur Aleksandra Sofronijević, die an der Veranstaltung teilnahm, betonte die Rolle der Baubranche als „Säule der Wirtschaft“ und als wichtiger Wachstumsmotor. Sie unterstrich das Engagement der Regierung für den Schutz der Arbeitnehmerrechte, die Förderung des sozialen Dialogs und die Unterstützung einheimischer Bauunternehmen bei der Übernahme von großen Infrastrukturprojekten.
An der Zeremonie nahmen auch Beauftragte der Konföderation der autonomen Gewerkschaften Serbiens (CATUS), der lokalen Gewerkschaft des serbischen Arbeitgeberverbands „HBIS Serbien“ sowie der Bürgermeister von Kragujevac und die Medien teil.
Die wichtigsten Änderungen des Abkommens:
Das neue Abkommen, das acht Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft treten wird, führt mehrere wichtige Reformen ein:
- Angleichung an das Gesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz: Hinzufügung einer Klausel, die den Arbeitgeber verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Beschäftigten vor Verletzungen und Berufskrankheiten am Arbeitsplatz geschützt sind.
- Einführung von Bestimmungen zum Verbot von Kinderarbeit im Rahmen der Verordnung zur Bestimmung von für Kinder gefährlicher Arbeit (Amtsblatt der RS Nr. 53, 2017), um die Verantwortung der Arbeitgeber beim Schutz von Minderjährigen noch zu betonen.
- Klärung des Anspruchs auf bezahlten Urlaub: Umfang und Bedingungen des Anspruchs wurden geklärt, um Überschneidungen, Unstimmigkeiten bei der Anzahl der Tage und unterschiedliche Auslegungen zu vermeiden und so die Rechtssicherheit zu verbessern und potenzielle Arbeitsstreitigkeiten zu verhindern.
- Festlegung konkreter Kriterien für die Bestimmung von Arbeitsplatzkoeffizienten (Gehaltsskala/Gruppen – Ausbildungsniveau, Komplexität der Tätigkeit, Verantwortungsniveau), die eine gerechtere Festlegung des Grundgehalts entsprechend dem tatsächlichen Umfang und der Schwierigkeit der Tätigkeit ermöglichen.
- Einführung des Rechts auf ein höheres Entgelt je nach den Arbeitsbedingungen.
- Klare Unterscheidung zwischen Geschäftsreisen und Feldarbeit: Der Unterschied zwischen Tagegeld (Geschäftsreisen) und Auflagen für Arbeiten vor Ort (Feldarbeit) wurde geklärt, um eine faire Bewertung dieser Regelungen zu ermöglichen. Diese Änderung ist vor allem für das Baugewerbe von Bedeutung, in dem die Arbeit vor Ort üblich ist, und trägt zu einer leichteren Anwendung in der Praxis bei.
- Besonderes Augenmerk gilt dem Schutz der Rechte von Frauen und Müttern bei der Ausübung risikoreicher Tätigkeiten, um sichere und gesunde Arbeitsbedingungen zu gewährleisten.
Torlaković und Ražnatović betonten, dass das Hauptziel der Vereinbarung darin bestehe, die Rechte der Beschäftigten anzugleichen und konstruktive Beziehungen zwischen Gewerkschaften und Beschäftigten als Grundlage für das Wachstum der Branche zu erhalten.
Der Tarifvertrag tritt am achten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der RS in Kraft und ist für alle Mitglieder des Arbeitgeberverbands verbindlich. Es wird ein Antrag auf Ausweitung der Anwendung auf andere Arbeitgeber gemäß Artikel 257 des Arbeitsgesetzes gestellt.